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Rechtschreibung verbindlich
Wissen Sie, was erlaubt ist? Teil 1
Nun ist es verbindlich. In Deutschland werden wieder einheitliche Rechtschreibregeln angewendet.
Zeichensetzung / Interpunktion
Bei zwei vollständigen Sätzen, die mit „und“ bzw. „oder“ verbunden sind, wird kein Komma mehr verwendet. Der erweiterte Infinitiv mit „zu“ wird mit Komma abgetrennt.
Getrennt- und Zusammenschreibung
Wörter, die neue >Verbindungen< eingehen und dabei Ihre Bedeutung zugunsten einer neuen Gesamtbedeutung aufgeben, wie >richtigstellen< oder >übrigbleiben<, schreibt man zusammen.
Dies gilt ebenfalls bei einer Verbindung von Substantiv und Verb >Eislaufen<. Bei einer Verbindung aus zwei Verben gilt diese Regel nicht. Sie werden getrennt geschrieben.
Magazin
12./13.09.2011 im darmstadtium
HANNOVER MESSE 2012
(N)ONLINER Atlas 2011
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