Kommunikationsagentur mit dem roten Elefanten

Rechtschreibung verbindlich

Wissen Sie, was erlaubt ist? Teil 1

Nun ist es verbindlich. In Deutschland werden wieder einheitliche Rechtschreibregeln angewendet.

Zeichensetzung / Interpunktion

Bei zwei vollständigen Sätzen, die mit „und“ bzw. „oder“ verbunden sind, wird kein Komma mehr verwendet. Der erweiterte Infinitiv mit „zu“ wird mit Komma abgetrennt.

Getrennt- und Zusammenschreibung

Wörter, die neue >Verbindungen< eingehen und dabei Ihre Bedeutung zugunsten einer neuen Gesamtbedeutung aufgeben, wie >richtigstellen< oder >übrigbleiben<, schreibt man zusammen.
Dies gilt ebenfalls bei einer Verbindung von Substantiv und Verb >Eislaufen<. Bei einer Verbindung aus zwei Verben gilt diese Regel nicht. Sie werden getrennt geschrieben.

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